Deutsche Akkreditierungsstelle nimmt Ihre Tätigkeit auf

Deutsche Akkreditierungsstelle nimmt Ihre Tätigkeit auf

Am 1. Januar 2010 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) GmbH ihre Tätigkeit als nationale Akkreditierungsstelle aufgenommen. Die DAkkS wurde vom BMWi gegründet. Damit kommt Deutschland der Forderung der EU nach, die Akkreditierung in einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle zu bündeln. Bislang waren 20 staatliche und privatwirtschaftliche Stellen mit der Akkreditierung der Konfirmitätsbewertungsstellen in Deutschland betraut.

Nach der Definition in der DIN EN ISO/IEC 17000 ist Akkreditierung die Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.

Die DAkkS wacht nun künftig darüber, dass die rund 4000 Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland geeignet sind, ihren Aufgaben nachzukommen.

Akkreditiert werden:

  • Prüflaboratorien,
  • Kalibrierlaboratorien,
  • Medizinische Laboratorien,
  • Produktzertifizierung,
  • Managementzertifizierung,
  • Personenzertifizierung,
  • Inspektionsstellen,
  • Ringversuchsanbieter und
  • Referenzmaterialhersteller,die für die Anbieter von Waren und Dienstleitstungen objektive Bewertungen durchführen und hierfür Berichte ausstellen oder Zertifikate vergeben.

Durch die Akkreditierung wird diesen Stellen bestätigt, dass sie ihre Tätigkeiten kompetent durchführen. Ob nun eine Konformitätsbewertungsstelle diese Eignung nachweist, erkennen Sie künftig am neuen Akkreditierunssymbol.

DAkkS

Was passiert am 01.01.2010 mit meiner bestehenden Akkreditierung?

Ist eine vor dem 01.01.2010 ausgestellte Akkreditieurngsurkunde weiter gültig oder muss diese neu ausgestellt werden?
In der Übergangsbestimmung gemäß Kapitel VI Artikel 39 der EU-VO 765/2008 ist europaeinheitlich geregelt, dass “Akkreditierungsurkunden, die vor dem 01.01.2010 ausgestellt wurden, bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer, jedoch nicht über den 31.12.2014 hinaus gültig bleiben”.
Für diese bestehenden Akkreditierungen gilt auch, dass auf der Grundlage der Übergangsbestimmung in §13 Abs.1 AkkStelleG die “Überwachungspflichten für Akkreditierungen, die vor dem 01.01.2010 erteilt wurden” auf die DAkkS GmbH übergehen, unabhängig davon welche Akkreditierungs-/Anerkennungsstelle die gültige Urkunde ausgestellt hatte.

Die Bestimmungen im AkkStelleG gelten in erster Linie für Akkreditierungen deutscher Stellen im Sinne der Verordnung, da die DAkkS GmbH für Akkreditierungsaufgaben vom Staat beliehen wird.
Für Akkreditierungen, die durch deutsche Akkreditierungsstellen im Ausland erteilt wurden, sind gesonderte Regelungen im Einklang mit der EU-VO 765/2008 und der europäischen und internationalen “Cross Frontier Policy” zu treffen.

An wen muss ich mich für eine Erweiterung der bestehenden Akkreditierung wenden?
Ein Antrag auf Erweiterung einer Akkreditierung einer deutschen Konformitätsbewertungsstelle muss ab dem 01.01.2010 an die DAkkS GmbH gerichtet werden, unabhängig davon, welche Akkreditierungsstelle bisher für die Akkreditierung zuständig war. Die DAkkS GmbH wird anhand der vorliegenden Unterlagen das weitere Vorgehen vereinbaren.

Wer führt die Überwachungsbegutachtungen für meine Akkreditierung durch?
Ab dem 01.01.2010 übernimmt die DAkkS GmbH die Pflicht zur Überwachung der Akkreditierungen. Zu diesem Zwecke sollen alle betroffenen Konformitätsbewertungsstellen an die DAkkS GmbH gemeldet werden. Die Überwachungsbegutachtungen werden federführend durch die DAkkS durchgeführt. In bestimmten Fällen sieht das AkkStelleG vor, dass Befugnis erteilende Behörden die Überwachung vor Ort im Auftrag der DAkkS GmbH durchführen.

Wie sind die Überwachungsfristen für Akkreditierungen, für die die DAkkS GmbH ab dem 01.01.2010 die Überwachungspflichten übernimmt?
Es gelten die Überwachungspflichten und -fristen der Akkreditierungsstellen, die diese Akkreditierung ausgestellt haben.

Darf ich mit den bisherigen Akkreditierungssymbolen (z.B. DAR-Symbol oder DKD-Logo) weiter auf meine Akkreditierung hinweisen?
Da Akkreditierungen, die vor dem 01.01.2010 erteilt wurden, bis zum Ende ihrer Frist, längstens jedoch bis 31.12.2014, gültig bleiben, dürfen während dieser Zeit nur die von der ausstellenden Akkreditierungs- oder Anerkennungsstelle vergebenen Symbole und Zeichen, z.B. das DAR-Symbol oder das DKD-Logo, durch die Konformitätsbewertungsstellen genutzt werden, um auf ihre Akkreditierung/Anerkennung hinzuweisen. Die entsprechend gültigen Nutzungsregeln, die für deren Verwendung von den jeweiligen Akkreditierungs- oder Anerkennungsstellen vorgeschrieben sind, bleiben weiter gültig und sind uneingeschränkt einzuhalten und werden durch die DAkkS GmbH überwacht.

http://www.dakks.de/